Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2012
Sonstiges
04.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.10.2012
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2012
Eröffnungen
20.07.2012
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
11.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 31.12.2008